Version: "FahrradStationen"
Das als Rosensteinviertel bezeichnete[8] Teilgebiet B (teilweise auch als Gebiet B1 bezeichnet) ist 48 Hektar groß und befindet sich seit Dezember 2001 im Eigentum der Landeshauptstadt Stuttgart. Es schließt sich nördlich an das Gebiet A2 an und wird durch den Unteren Schlossgarten, den Rosensteinpark und die Rosensteinstraße begrenzt. Heute wird das Gelände für Gleisanlagen und den Abstellbahnhof genutzt, dazu kommt die Fläche des ehemaligen Paketpostamts. 20 Hektar des Gebiets sollen den bestehenden Parkanlagen zugeschlagen werden.
Auf dem Gelände des heutigen Abstellbahnhofs sollen hochwertige Wohnbebauung, „moderne Formen von Wohnen & Arbeiten“ sowie Sondernutzungen angesiedelt werden. Durch eine Gliederung mit Grünzügen sollen verschiedene Quartiere mit eigenständigem Charakter entstehen, durch räumliche und funktionale Gestaltung soll eine soziale Segregation vermieden werden. Die endgültige Ausgestaltung des Gebiets soll in einem Wettbewerbsverfahren erfolgen. Große Einzelhandelsprojekte sind nicht vorgesehen.
Am südlichen Ende des Teilgebiets ist eine eigenständige öffentliche Nutzung in enger Beziehung zur Bebauung des Gebiets A2 vorgesehen, als Beispiele werden ein Museum, ein Festspielhaus oder eine Öko-Spielbank genannt. An der Grenze zum Nordbahnhofsviertel sollen gemischte Nutzungen entstehen.
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | Das als Rosensteinviertel bezeichnete[8] Teilgebiet B |
2 | (teilweise auch als Gebiet B1 bezeichnet) ist 48 Hektar |
3 | groß und befindet sich seit Dezember 2001 im Eigentum der |
4 | Landeshauptstadt Stuttgart. Es schließt sich nördlich an |
5 | das Gebiet A2 an und wird durch den Unteren Schlossgarten, |
6 | den Rosensteinpark und die Rosensteinstraße begrenzt. Heute |
7 | wird das Gelände für Gleisanlagen und den Abstellbahnhof |
8 | genutzt, dazu kommt die Fläche des ehemaligen |
9 | Paketpostamts. 20 Hektar des Gebiets sollen den bestehenden |
10 | Parkanlagen zugeschlagen werden. |
11 | |
12 | Auf dem Gelände des heutigen Abstellbahnhofs sollen |
13 | hochwertige Wohnbebauung, „moderne Formen von Wohnen & |
14 | Arbeiten“ sowie Sondernutzungen angesiedelt werden. Durch |
15 | eine Gliederung mit Grünzügen sollen verschiedene Quartiere |
16 | mit eigenständigem Charakter entstehen, durch räumliche und |
17 | funktionale Gestaltung soll eine soziale Segregation |
18 | vermieden werden. Die endgültige Ausgestaltung des Gebiets |
19 | soll in einem Wettbewerbsverfahren erfolgen. Große |
20 | Einzelhandelsprojekte sind nicht vorgesehen. |
21 | |
22 | Am südlichen Ende des Teilgebiets ist eine eigenständige |
23 | öffentliche Nutzung in enger Beziehung zur Bebauung des |
24 | Gebiets A2 vorgesehen, als Beispiele werden ein Museum, ein |
25 | Festspielhaus oder eine Öko-Spielbank genannt. An der |
26 | Grenze zum Nordbahnhofsviertel sollen gemischte Nutzungen |
27 | entstehen. |
28 | |
29 | |
30 | |
31 | |
32 |